Auch der Kauf von Genussscheinen und die Vergabe von nachrangig gesicherten Krediten ist ihnen erlaubt - solange diese Anlageformen zusammen mit Aktien nicht 35 Prozent des Deckungskapitals übersteigen. (Quelle: Die Zeit 2003)
So dürfen Lebensversicherer grundsätzlich 35 Prozent des Deckungskapitals in Aktien investieren. (Quelle: Die Zeit 2003)
Im Gegensatz zur klassischen Rückdeckungsversicherung, die in Höhe des Deckungskapitals zuzüglich des Überschussguthabens aktiviert werden muss, werden deutsche Aktien jetzt steuerlich nach dem gemilderten Niederstwert-Prinzip bilanziert. (Quelle: Die Welt 2002)