Welche Vermögensteile im Deckungsstock liegen, gehe den Kunden schließlich nichts an. (Quelle: Die Zeit 2003)
Für den interessierten Verbraucher könnte sich nun die Frage stellen, wie in der Bilanz seines Versicherers das freie Vermögen vom Deckungsstock getrennt wird. (Quelle: Die Zeit 2003)
Sogar ganz ohne Anlagebeschränkung können die Versicherer ihr so genanntes freies Vermögen, das nicht in den Deckungsstock einfließt, investieren. (Quelle: Die Zeit 2003)