Das Volumen dieses Postens darf zwar grundsätzlich fünf Prozent des Deckungsstocks nicht übersteigen. (Quelle: Die Zeit 2003)
Jetzt zahlen sich auch die strengen gesetzlichen Regeln an den Schutz der Anlegergelder im Rahmen des so genannten Deckungsstocks aus. (Quelle: Süddeutsche Online)
21, 22) oder selbständige Abteilungen des Deckungsstocks mit unterschiedlichen Aufbewahrungsorten gebildet werden (§ 66 VII VAG; vgl. Nrn. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)