Von Wirtschaftsfeindlichkeit und einem unzulässigen Eingriff in das Dispositionsrecht der Arbeitgeber könne nicht die Rede sein. (Quelle: DIE WELT 2001)
Wirklich katastrophal aber wirkt sich aus, dass das Orchester an keinem seiner Spielorte Dispositionsrecht genießt. (Quelle: Süddeutsche Online)
Dabei sei die Beschäftigungsgarantie nur in zwei Bereichen fraglich, bei Kulturbetrieben, in denen Intendanten ein Dispositionsrecht haben, und in Bereichen, die im Wettbewerb stehen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)