Da das Gesetz jedoch bei vorsätzlichen Doppelmorden lebenslängliche Haft als Minimum vorschreibt, wird keine Änderung erwartet. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Für den 70jährigen Toskaner aus Mercatale Val di Pesa, den ein Florentiner Schwurgericht in erster Instanz in den Fällen von sieben Doppelmorden schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilte hatte, gibt es indessen keine Ruhe. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)