Neu ist außerdem, daß eine Drehzahlbegrenzung und eine automatische Betätigung der Motorbremse vorgegeben werden können. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Keine Geschwindigkeits-, sondern eine Drehzahlbegrenzung müsse her. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Wie sich hinterher herausstellte, hatte der Rentner beim Nachziehen von Schrauben aus Versehen die automatische Drehzahlbegrenzung außer Betrieb gesetzt, aber vor Gericht wurde dennoch der Hersteller schuldig gesprochen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)