Es war rechtlos wie Spielleute und Zigeuner, durfte kein Handwerk erlernen, durfte weder Richter noch Schöffe, weder Eidhelfer noch Zeuge sein. (Quelle: Die Zeit 1964)
Die mittelalterlichen Gerichte hielten sich, den Volksrechten entsprechend, an ein Prinzip formeller Wahrheit, an zwingende Beweisregeln wie Eid mit Eidhelfer oder Gottesurteil. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)