Für Versicherte, deren Familien-Bruttoeinkommen jährlich höchstens 72 000 Mark (Ost: 61 200 Mark) beträgt, ist die zumutbare Eigenbelastung durch Zuzahlung auf zwei Prozent des Jahreseinkommens beschränkt, bei höheren Einkünften auf vier. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Zum einen entfällt seit 1996 die Eigenbelastung aus der Verstromung von Ruhrkohle von immerhin 400 Mio. DM im Durchschnitt der vergangenen Jahre. (Quelle: Welt 1996)
Eigenbelastung der Versicherten. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)