Und auch die Probleme der Vermögensbewertung und Einkommensermittlung, die vordem fast unlösbar erschienen, mit denen sich unzählige Fachkräfte herumzuschlagen hatten, sind durch jenes Gesetz mit einem Schlag beseitigt worden. (Quelle: Die Zeit 2000)
Ob und wer gefördert wird, richtet sich in erster Linie nach der bundesgesetzlich geregelten Einkommensermittlung (§§ 20-24 WoFG). (Quelle: Süddeutsche Online)
Bezog die Familie bis Juni noch 173 Mark Wohngeld, sind es jetzt 134 Mark und vom Januar 1997 an sogar 163 Mark. Der Unterschied gegenüber Rentnern und Arbeitslosen kommt durch eine veränderte Einkommensermittlung zustande. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)