Das ist hier der 2. 5. 1991 gewesen, weil die erste Einrückung in dem am 29. 4. 1991 erschienenen Wiesbadener Kurier - einem vom AG Wiesbaden bestimmten Amtsverkündungsblatt - erfolgt und der 1. 5. 1991 ein gesetzlicher Rdnr. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Bekanntmachung gilt als bewirkt mit Ablauf des zweiten Tages nach der Ausgabe des die (erste) Einrückung enthaltenden Amtsverkündungsblattes (§ 76 I 2 KO; vgl. Jaeger-Weber, § 163 Rdnr.4). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Bekanntmachung gilt mit dem Ablaufe des zweiten Tages nach der Einrückung oder der ersten Einrückung als bewirkt. (Quelle: Gesetze: BGB; UB Media)