Die WG habe auch nicht vor, den Mietern eine Einzelaufstellung zuzusenden, teilt der kaufmännische Vorstand Winfried Krafft mit. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Wer schon bisher der Telekom nicht jede Rechnung unbesehen abgenommen und eine Einzelaufstellung verlangt hat, kann jederzeit eine Vergleichsrechnung durchführen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Eine Einzelaufstellung über die angefallenen Aufwendungen, über den Wert des Nachlasses sowie über Beihilfen des Arbeitgebers und Versicherungsleistungen ist zweckmäßig. (Quelle: Steuer 96, UB Media)