Während das Bundesumzugskostengesetz für den öffentlichen Dienst nur einen Pauschbetrag zulässt, kann beim steuerlichen Ansatz zwischen Pauschbetrag und Einzelnachweis gewählt werden. (Quelle: Die Welt Online)
Die beanspruchten Leistungen tauchen dann auf der nächsten Telefonrechnung auf, und der Kunde erhält einen Einzelnachweis über jeden bestellten Posten. (Quelle: DIE WELT 2001)
Voraussetzung: eine Telefonrechnung mit Einzelnachweis. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)