Das ist nur in der sozialistischen Großproduktion möglich, die ihre Überlegenheit über die Einzelwirtschaft auch bei uns tausendfach bewiesen hat ." (Quelle: Die Zeit 1960)
Die Ansicht der Rechtsbeschwerde, § 44 II LwAnpG a. F. gelte nur für ausscheidende Mitglieder, die eine bäuerliche oder gärtnerische Einzelwirtschaft begründen wollten, verkennt den Regelungsgehalt der §§ 43 f. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)