"Wir können dann auch den Endterminen und den Kosten eines Baus bestimmte Wahrscheinlichkeiten zuordnen", sagt Möhring. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Das gilt unabhängig davon, ob die Kündigung zu bestimmten Endterminen auszusprechen ist (z. B. § 622 Abs. 1 BGB). (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)