Die Richter ordneten an, dass er nach achteinhalb Jahren Haft in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden soll. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Richter ordneten zugleich an, dass er nach Verbüßung von achteinhalb Jahren Haft in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden soll. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Außerdem soll er in eine Entziehungsanstalt kommen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)