Sachlich angemessen wäre es, das Gericht hebt - wie beim Eklat im Januar angedeutet - seinen Eröffnungsbeschluss vom 1. Oktober 2001 auf und lässt das ganze Verfahren platzen. (Quelle: Die Welt Online)
In dem jetzt gefassten Eröffnungsbeschluss macht das Celler Gericht dem Lüneburger Landgericht deutlich, dass es "schon wegen der besonderen Bedeutung des Falles" zuständig sei und den Fall nicht an das Schöffengericht abgeben könne. (Quelle: Die Welt 2002)
"Der Vorsitzende Richter wird einen Eröffnungsbeschluss nach Ablauf von Einwendungsfristen fällen", ist sich Spormann sicher. (Quelle: DIE WELT 2000)