die Einlösung der am 1. April 1964 ausgelosten Stücke erfolgt vom 1. Juli 1964 ab zum Nennwert gegen Einreichung der Schuldverschreibungen und der noch nicht fälligen Zinsscheine nebst Erneuerungsscheinen bei nachstehend verzeichneten Banken: . (Quelle: IDS-Korpus)