Die Klägerin hatte 200 000 Mark sowie eine Ersatzpflicht von Hoechst für alle künftigen Folgen der Infektion gefordert. (Quelle: DIE WELT 2000)
Denn die Ersatzpflicht des Entschädigungsfonds beschränkt sich auf 90 Prozent des Guthabens, maximal jedoch 20000 Euro pro Anleger. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Denn diese reichen von der Ersatzpflicht von Reinigungskosten für Kleidungsstücke bis hin zu Schmerzensgeld für einen von einem Tier verletzten Menschen. (Quelle: Tagesspiegel 1999)