Nach Auffassung des höchsten deutschen Steuergerichtes führt die Bewertung im Ertragswertverfahren oftmals zu einer eklatanten Unterbewertung. (Quelle: Die Welt Online)
Die häufig angewandten Ertragswertverfahren sind nach Auffassung der Feri AG zu statisch und das so genannte Sachwertverfahren sei für die Bewertung von Immobilien völlig ungeeignet. (Quelle: Die Welt 2002)
Bei bebauten Grundstücken wird in der Regel das Ertragswertverfahren mit einem einheitlichen Faktor 12,5 auf die Jahresmiete angewendet. (Quelle: DIE WELT 2001)