Zum Beispiel, wenn ein Gebäude verkauft ist, bevor es fertiggestellt ist oder wenn schon die Baupläne nach den Wünschen des späteren Erwerbers entwickelt werden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ließen sich die tatsächlichen Voraussetzungen für einen redlichen Erwerb nicht abschließend aufklären, gehe die Nichterweislichkeit grundsätzlich zulasten des Erwerbers, heißt es in dem ND vorliegenden Bescheid. (Quelle: Neues Deutschland 2002)
Wenn also ein Zeitungsverlag in der Vergangenheit Werbeprämien aussetzte, musste strikt unterschieden werden zwischen der Person des Werbers (bekommt die Prämie als Belohnung) und der Person des Erwerbers (bekommt die Zeitung zum vollen Preis). (Quelle: Die Zeit 2001)