Anlass ist das Gesetz zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. (Quelle: Die Welt Online)
Die Rente wegen Erwerbsminderung wird bis zur Vollendung des 65. Lebensjahrs, längstens jedoch bis zur Bewilligung einer Rente wegen Alters geleistet. (Quelle: Die Welt 2001)
11. Wird die Rente wegen Erwerbsminderung auf unbeschränkte Dauer bezahlt? (Quelle: Die Welt 2001)