Nachdem Holter in einem Interview gegenüber der FAZ auch die Rechtmäßigkeit des "Volksentscheides gegen die Fürstenabfindung" (1926) faktisch in Zweifel gezogen hatte, durfte man auf alles gefaßt sein. (Quelle: Junge Welt 2000)
Alles spricht dafür, daß die Kunstschätze aus dem Privatbesitz des Hauses Wettin stammen oder diesem im Zuge der Fürstenabfindung 1924 übereignet worden waren. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
1924 gingen diese Gegenstände im Rahmen der Fürstenabfindung an das Haus Wettin. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)