Denn bei starker Schräglage ragt der Körper selbst dann, wenn die Räder noch auf der richtigen Fahrbahnseite rollen, bereits in die Gegenfahrbahn. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte eine 60-prozentige Teilschuld der Frau für erwiesen gehalten, weil sie außerorts auf der linken Fahrbahnseite gefahren war. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Sie war der Ansicht, sie habe wie ein Fußgänger die linke Fahrbahnseite benutzen dürfen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)