Erscheint ein Autofahrer erst nach Ablauf seiner Prüfplakette zur Fahrzeuguntersuchung, wird bei der Erteilung der neuen Plakette diese auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin zurückdatiert. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Prüfplakette für die Fahrzeuguntersuchung wird künftig bereits zum Ende des angegebenen Monats und nicht wie bisher nach Ablauf von zwei Monaten ungültig. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Ursache ist bislang noch ungeklärt; derzeit wird eine 'Fahrzeuguntersuchung' vorgenommen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)