Wenn die Regelungen des Fernabsatzgesetzes nicht eingehalten werden oder der E-Commerce-Betreiber nicht nachweisen kann, dass sie eingehalten wurden, steht dem Besteller ein viermonatiges Rücktrittsrecht ab Lieferung der Ware zu. (Quelle: DIE WELT 2000)
Hierzu wird der BGH voraussichtlich noch keine Aussage treffen, da sich der "Ricardo"-Fall vor Inkrafttreten des Fernabsatzgesetzes ereignete. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)
Das Justizministerium legte dazu am Montag in Bonn den Entwurf eines Fernabsatzgesetzes vor, das jetzt an die Länder, die Verbände und den Handel zur Stellungnahme verschickt wurde. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)