Oder, zum Thema "Auswahl eines Fernlehrganges": "An welche Erfahrungen aus beruflicher Tätigkeit können Sie mit dem Lehrgang anknüpfen?" (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Die Kl. hat während des Fernlehrganges voll weitergearbeitet, hat während des Vollehrgangs Unterkunft, Verpflegung und Lehrmittel selbst bezahlt und war nach Beendigung dieser Ausbildung noch 3 Jahre bei der Bekl. tätig. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)