Auch wenn angeblich keine Bankdaten in falsche Hände gelangt sind, kommt auf die Telekom nun ein Verfahren wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses zu. (Quelle: Die Zeit 1997)
Man muss Sinn und Struktur des Gesetzes schon stark verdrehen (vor allem den Vorrang der Grundgesetzes und des darin geschützten Post- und Fernmeldegeheimnisses ignorieren), um zu anderen Ergebnissen zu kommen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Nach Artikel 10 Grundgesetz sind der Bundestag und die Parlamente der Länder für die Aufhebung des Brief- und Fernmeldegeheimnisses zuständig. (Quelle: Die Welt 2002)