Im Falle der bereits im November abgeschlossenen Vereinbarung ist dies insbesondere eine Finanzierungsbedingung. (Quelle: OTS-Newsticker)
Die im November verlautbarte erste Veräußerungsvereinbarung unterliegt weiterhin der Erfüllung oder Aufhebung bestimmter Bedingungen, unter anderem einer Finanzierungsbedingung. (Quelle: OTS-Newsticker)
Die bereits verlautbarte Vereinbarung bleibt aufrecht und unterliegt weiterhin bestimmten Bedingungen, inklusive einer Finanzierungsbedingung. (Quelle: OTS-Newsticker)