Ganz generell aber auch, um die potenziellen Leasingnehmer zum verstärkten Einsatz dieses Finanzierungsinstruments zu motivieren. (Quelle: Süddeutsche Online)
Demgegenüber fehlt es für den von der weiteren Beschwerde geltend gemachten Zweck der Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die GmbH an einem ausreichenden Anhalt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)