Weil das Gericht aber von einer so genannten Fortwirkung der Folterdrohung ausgeht, können alle bisherigen Vernehmungen, in denen sich der Angeklagte zur Tat geäußert hat, im Prozess nicht verwendet werden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ich lasse mich jetzt nicht ein auf die Erwägungen, ob eine solche Folterdrohung gegenüber einem Täter (oder doch eben nur Verdächtigten, möglicherweise zu Unrecht Verdächtigten!) (Quelle: Die Zeit 2003)
Folterdrohung mit Folgen Über die rechtlichen Schritte gegen Polizei-Vize Daschner (Quelle: Süddeutsche Online)