Als "Gegenleistung' werden die Fußgänger angewiesen, bei dichtem, geschwindem oder schwierigem Verkehr die Fahrbahn nur noch an Kreuzungen, Einmündungen oder besagten Fußgängerüberwegen zu überqueren. (Quelle: Die Zeit 1964)
Überholen an Fußgängerüberwegen wird nur erlaubt sein, wenn eine Gefährdung von Fußgängern ausgeschlossen ist. (Quelle: Die Zeit 1964)
Viele Unfälle ereignen sich aber gerade an diesen Fußgängerüberwegen (Quelle: Die Zeit 1964)