非盈利性责任司gemeinnützigeGmbH
Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie unterfällt damit grundsätzlich den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz oder GmbHG). Die Verwendung des kleinen Buchstabens "g" vor der Bezeichnung "GmbH" ist eine firmenrechtliche Besonderheit, mit der (im Gegensatz zur üblichen unternehmerischen Betätigung der GmbH) auf eine gemeinnützige Betätigung der GmbH hingewiesen werden soll. Eine besondere Gesellschaftsform ist damit nicht verbunden. Die Gewinne der GmbH sind weitgehend gebunden, sie dürfen nur unter eng begrenzten Umständen an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Entsprechen Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts, wird die gGmbH von bestimmten Steuern ganz oder zum Teil befreit.
Die Satzung kann so gestaltet werden, dass eine Änderung des Zwecks nur unter besonderen Bedingungen möglich ist. Auf diese Weise kann die gGmbH funktional einer Stiftung angenähert werden. Das Stiftungsrecht findet jedoch auf eine Stiftungs-gGmbH keine Anwendung. Sie untersteht auch nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Es kommt jedoch häufig vor, dass gemeinnützige Stiftungen Gesellschafter von gemeinnützigen GmbHs sind. Die Stiftung und die GmbH sind jedoch auch hierbei separate juristische Personen.
Diese MaßArbeit gGmbH verschaffte allein 1996 rund siebenhundert Menschen eine Stelle, der Hälfte davon bei Arbeitgebern auf dem ersten Arbeitsmarkt. (Quelle: Die Zeit 1997)
Akademie des Deutschen Buchhandels gGmbH Salvatorplatz 1 80333 München Tel: 089/291 95 30 Fax: 089/29 19 53 69 mailto:claudia.dornieden@buchakademie.de http://www.buchakademie.de (Quelle: Die Zeit 2000)
In Deutschland, sagt Stefan Becker, Geschäftsführer der Beruf & Familie gGmbH, lässt sich das familienbewusste Unternehmen nicht typisieren. (Quelle: Die Zeit 2001)