Neben der Bonität des Garantiegebers, die zumindest für die Zukunft nicht überprüfbar ist, sollte der Inhalt der Garantie von großer Bedeutung sein. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Nur in Fällen, in denen die mißbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung durch den Begünstigten klar erkennbar ist, entfällt die Zahlungspflicht des Garantiegebers oder Bürgen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)