- Recht auf mängelfreie Ersatzware (nur bei sogenanntem Gattungskauf - kein Einzelstück) (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
2. Bei einem nicht einen beiderseitigen Handelskauf darstellenden Gattungskauf findet bei Falschlieferung nicht Gewährleistungsrecht, sondern Nichterfüllungsrecht Anwendung. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ferner kann es keinen Unterschied machen, ob beim Gattungskauf ein genehmigungsfähiges oder ein nicht genehmigungsfähiges aliud geliefert wurde; im zweiten Fall nimmt aber die h. L. ein Austauschrecht an. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)