Wir hätten dann völkerrechtlich die Rechtsstellung der Untertanen der britischen, amerikanischen, französischen oder russischen Gebietshoheit. (Quelle: Die Zeit 1947)
Das ist historisch konkreter geworden in der Zeit, als die Nationalstaaten sich auf ihre Souveränität beriefen, ein völlig abgegrenztes Territorium sowie Gebietshoheit und Personalhoheit über die Staatsangehörigen hatten. (Quelle: Junge Freiheit 1998)
Die Republik Bosnien-Herzegowina verfüge nach wie vor über die Gebietshoheit, in der die Moslems nicht verfolgt würden. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)