Solange für Computerprogramme eine vom Gedankeninhalt lösbare Formqualität nicht benennbar sei, sei das Urheberrecht als Schutzinstrument ungeeignet (14). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Des weiteren ist zu fragen, ob ein wiederholbarer aber dennoch originärer Widmungsakt des Originalausstellers dem Gedankeninhalt einer Urkunde zugrundeliegen muß. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Demgegenüber vermitteln konventionelle Röntgenaufnahmen als Augenscheinsobjekte dem Gericht nicht einen bestimmten Gedankeninhalt, sondern eine unmittelbare gegenständliche Wahrnehmung (54). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)