Auf Produkten, die diese Lösung enthalten, muss ein Gefahrenhinweis und insbesondere "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen" vermerkt sein. (Quelle: Süddeutsche Online)
Dazu gehört auch der am Tag des PKK-Angriffs erfolgte "konkrete Gefahrenhinweis" für das Konsulat. (Quelle: Welt 1999)