Der Bundesgerichtshof wies jedoch darauf hin, daß Kraftfahrer im Bereich des Gefahrenzeichens 136 "stets anhaltebereit" sein müssen. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)
An einem Maitag kurz nach 20 Uhr war ein fünfjähriges Kind einem Kraftfahrer im Bereich des Gefahrenzeichens 136 (zwei spielende Kinder auf rotgerändertem Dreieck) ins Auto gelaufen und schwer verletzt worden. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)