Unter Berufung auf Geheimhaltungspflichten enthielten viele Tabellen keine Zahlen. (Quelle: Die Zeit 2001)
Auch da, wo er direkt abgeschöpft wurde, habe Sauerbaum seine Geheimhaltungspflichten nicht verletzt. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
DATENSCHÜTZER WARNT: Von Finanzbehörden geforderte Einträge in Fahrtenbücher können gegen Geheimhaltungspflichten verstoßen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)