Denn eine fast drei Prozent betragende Geldwertminderung trifft alle festverzinslichen Anlageformen nachhaltig. (Quelle: DIE WELT 2001)
Dem Gedanken der scheinbaren Geldwertminderung kann durch einen Korrekturfaktor Rechnung getragen werden, der in Abhängigkeit von der Rentenlaufzeit, Rentenbeginn bzw. seit der letzten Anpassung variabel ist. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Diese beiden besonderen Merkmale verbieten es, das Problem der Geldwertminderung bei arbeitsrechtl. Versorgungsverpflichtungen mit dem Problem der Geldentwertung bei sonstigen Dauerverbindlichkeiten ohne weiteres gleichzusetzen. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)