Da kein Verdacht auf Rauschgiftschmuggel bestand, lehnte dieser die Bitte ab, blieb jedoch als "Augenzeuge" stehen und erlebte, wie eine Frau aus Zürich mit hochrotem Kopf eine Schwimmweste aus ihrer Gepäcktasche zog und sie dem Piloten aushändigte. (Quelle: Welt 1998)
Lose verbundene Gegenstände wie Gepäcktasche und Luftpumpe hätte man vorher abnehmen müssen. (Quelle: TAZ 1996)