Abschließend kann das aber nur das Rechtsamt entscheiden, nachdem Frau Grossherr einen offiziellen Antrag gestellt hat. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Ehe von Herrn und Frau Großherr beziehungsweise Grossherr ging schon vor 30 Jahren in die Brüche, Gemeinsamkeit ist da wahrscheinlich nicht mehr Bedingung. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
will Frau Grossherr wissen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)