Betriebsräte bräuchten mehr Rechte bei der Sicherung von Beschäftigung, bei Qualifizierung und Weiterbildung, bei befristeten Arbeitsverhältnissen und der Einführung von Gruppenarbeit. (Quelle: DIE WELT 2001)
Bei den Grundsätzen über die Durchführung von Gruppenarbeit soll dem Betriebsrat sogar ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden. (Quelle: DIE WELT 2001)
Betriebsräte sollen künftig beispielsweise über die Organisation von Gruppenarbeit mitbestimmen oder über Qualifizierungsmaßnahmen, wenn neue technische Arbeitsmittel eingeführt werden. (Quelle: DIE WELT 2001)