Schließlich sei das kroatische Gericht gar nicht zuständig, weil in den Verträgen vorgesehen ist, bei Streitigkeiten der Partner das internationale Handelsschiedsgericht in Wien anzurufen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Dieses Gesetz geriet allerdings schon bald in die Kritik europäischer Länder, die darin Wettbewerbsnachteile sahen. 1981 entschied ein Handelsschiedsgericht, dass die Regelung unzulässig sei. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)