Hier zu Lande gilt ein Menschenleben nichts, und das eines Ausländers noch weniger als dasjenige eines Inländers. (Quelle: Projekt Gutenberg)
Schenkungen im engeren Sinne seitens eines Inländers oder an einen Inländer unterliegen jenseits der Freibeträge der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Kehrseite dieser Lossagung vom Ausländer scheint aber das Verschwinden des Inländers zu sein. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)