Nach Meinung der offiziellen Gutachter, auf die sich auch die Staatsanwaltschaft stützt, reicht indes bereits eine Menge von weniger als einem Gramm des Insektengiftes aus, um einen Menschen zu töten. (Quelle: Süddeutsche Online)
Mit einem neuen privaten Gutachten wollte der Angeklagte aufzeigen, dass die Menge des Insektengiftes Chlorfenvinfos mehr als 20Gramm betragen müsse, um damit einen Menschen töten zu können. (Quelle: Süddeutsche Online)
Sie ist nach Darstellung der Unabhängigen Flugbegleiter-Organisation (UFO) nur eins von vielen Opfern eines Insektengiftes, das die Lufthansa und viele andere Fluggesellschaften auf einigen Fernflügen an Bord versprühen müssen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)