Dennoch könnte das Weihnachtsgeschäft einen versöhnlichen Jahresausgleich bieten. (Quelle: Süddeutsche Online)
Um mit der Vergünstigung nicht bis zum Jahresausgleich im nächsten Jahr warten zu müssen, können die Aufwendungen als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. (Quelle: Süddeutsche Online)
Alle Arbeitnehmer, die bis jetzt noch keinen Jahresausgleich beantragt haben, sollten diese letzte Chance nutzen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)