Dass in Deutschland letztlich die Kultusminister und nicht (wie im Angelsächsischen) die Rektoren in Verbindung mit den Fachvertretern und Dekanen über die Ernennung von Professoren entscheiden, ist ein kardinales Problem. (Quelle: DIE WELT 2001)
Die Vereinbarkeit von Lokalismus und Kosmopolitismus hat sich seit je als kardinales Selbsterziehungsproblem erwiesen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Doch ein kardinales verfassungsrechtliches Problem verstellt dem 49-Jährigen den Sprung auf den Sessel des Regierungschefs: Schartau ist nicht Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags. (Quelle: Süddeutsche Online)