RMC Group: Die sechs deutschen Tochtergesellschaften des britischen Baustoffhersteller RMC Group werden wegen möglicher Verstöße gegen das Kartellrecht überprüft. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Das Kartellrecht reicht aus, um diesen Wettbewerb zu beaufsichtigen, einer Regulierungsbehörde bedarf es nicht. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Europäische Kommission hat ein formelles Verfahren wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht gegen die Formel 1 eingeleitet. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)