Rein rechtlich ist bereits die Flasche Wein für den Finanzpolizisten ein Bestechungsversuch, sofern sie ihm geschenkt wird, damit er beide Augen zudrückt, wenn vom Restaurantbesitzer nicht, wie vorgeschrieben, scontrino", ein Kassenbeleg ausgedruckt wird. (Quelle: Die Zeit 2002)
Wer Fingerkuppe statt Kreditkarte benutzt, hat hinterher sogar noch den Kassenbeleg zu unterzeichnen. (Quelle: Die Welt Online)
Deshalb sollte man möglichst bald nach Weihnachten zum Umtausch gehen und den Kassenbeleg mitbringen; reduzierte Ware ist davon aber fast immer ausgeschlossen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)